Versammlungen
- Jahreshauptversammlung am letzten Sonntag im Januar
- Mitgliederversammlung am 2. Sonntag im November
Vereinsaustritt und Abonnementkündigung des Bienenjournals
Anträge auf Zuwendungen („Zuschüsse“ vom Land Nds und der EU)
- Abgabe bis spätestens am Wochenende nach dem Mai-Klönabend
Einzahlung des Vereinsbeitrages
- Melden der eingewinterten Bienenvölker bis 30.11.
(gilt nur beiBestandsveränderungen
gegenüber dem lfd. Jahr)
- Vereinsbeitrag ist am 1.1. fällig!
(T./ entfällt beim Vorliegen einer Einzugsermächtigung)
Versicherungsschäden
- Versicherungsschäden (Bienenvergiftungen, Frevel etc.) sind sofort bei der Polizei und
beim zuständigen Imkervereinsvorsitzenden (bei Nichterreichbarkeit beim nächsten Vorstandsmitglied
oder Obmann /-frau) anzuzeigen.
Längste Frist: 3Tage!
Nordhannoverscher Imkertag
- 3. Sonntag im März. KIV Stade ist Ausrichter in den Jahren mit Endziffer 0 + 5
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